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Geld oder Leben!

Vor einigen Tagen gab es einen riesen Aufschrei, als Dänemark verkündete, Menschen auf der Flucht Bargeld und Schmuck abzunehmen. Dann wurde bekannt, dass das in der Schweiz auch schon länger prak­ti­ziert wird. Alles über 1000 Franken wird diesen Menschen abgenommen, damit sie sich an den Kosten beteiligen

Jetzt stellte sich heraus: In Bayern und Bade-Würt­tem­berg ist es nicht anders. Alles oberhalb einer bestimmten Grenze - in Baden-Würt­tem­berg liegt sie bei lächerlich geringen 350€ - wird eingezogen.

Die Begründung von Aydan Özoguz (In­te­gra­ti­ons­be­auf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung) lautet:

Wer bei uns einen Asylantrag stellt, muss vor der Hil­fe­ge­wäh­rung grund­sätz­lich sein Einkommen und Vermögen auf­brau­chen.

Werden Menschen auf der Flucht nicht an der Grenze re­gis­triert und dazu gezwungen, direkt einen Asylantrag zu stellen oder habe ich das Prozedere nicht richtig verstanden?

Sollte das der Fall sein, dann wird ihnen doch gleich das Vermögen oberhalb einer bestimmten Summe abgenommen. Wie soll jemand dann erstmal sein Vermögen auf­brau­chen, wie Özoguz es sagt, wenn wir es ihm an der Grenze abnehmen?

So bewährte Mittel wie Videoüberwachung » « Einkaufszettl 0.4.0