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So bewährte Mittel wie Videoüberwachung

In Berlin reagiert die Polizei sehr ver­hält­nis­mäs­sig auf einen Ku­chen­ver­kauf und in Heidelberg fordert Würzner in Köln-Panik, Bis­marck­platz und Bahn­hofs­vor­platz mit Vi­deo­ka­me­ras zu überwachen. Warum?

Die RNZ hat Würzner seine Forderung nach mehr Vi­deo­über­wa­chung erklären lassen. Dabei kommen sie unter anderem auch auf die recht­li­chen Grundlagen zu sprechen:

Aber es gibt doch sehr hohe rechtliche Hürden für Vi­deo­über­wa­chung ... Ja, aber ich halte Kameras durch die neue Bewertung der Si­cher­heits­la­ge nach Köln für zulässig und angemessen.

Die rechtliche Grundlage dafür, an einem öf­fent­li­chen Ort Vi­deo­über­wa­chung ein­zu­set­zen, ist, wie die RNZ schreibt, §21 des Po­li­zei­ge­set­zes. Darin heißt es:

(3) Der Po­li­zei­voll­zugs­dienst oder die Orts­po­li­zei­be­hör­den können an weiterlesen